1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für alle Dienstleistungen der Mingote AG, insbesondere Reinigung und Unterhalt, Hauswartung, Garten-Unterhalt sowie Umzüge und Räumungen. Sie gelten gegenüber Geschäftskunden, der öffentlichen Hand und Privatkunden.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie schriftlich festgehalten sind, zum Beispiel in der Offerte oder im Leistungskatalog. Solche Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.
Schriftlichkeit im Sinne dieser AGB umfasst auch E-Mail, SMS und Messenger-Nachrichten (z.B. WhatsApp).
2. Offerte und Vertragsschluss
Offerten der Mingote AG sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, sofern in der Offerte nichts anderes steht.
Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde die Offerte schriftlich annimmt oder wenn Mingote mit der Ausführung beginnt und der Kunde dies duldet.
3. Leistungsumfang
Der Umfang der Leistungen ergibt sich aus der Offerte bzw. dem schriftlichen Leistungskatalog. Leistungen, die dort nicht aufgeführt sind, gelten als Zusatzleistungen und werden separat offeriert und verrechnet.
Mingote führt die Arbeiten fachgerecht, termingerecht und mit sorgfältig ausgewähltem Personal aus. Mingote darf für einzelne Arbeiten Subunternehmer beiziehen und bleibt dabei für die Qualität verantwortlich.
4. Pflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass Mingote die Arbeiten ungehindert ausführen kann. Dazu gehören insbesondere:
- rechtzeitiger Zutritt zum Objekt,
- kostenlose Bereitstellung von Strom und Wasser,
- Information über Besonderheiten des Objekts, zum Beispiel empfindliche Böden und Oberflächen, Alarmanlagen, laufende Umbauten oder besondere Sicherheitsvorschriften.
Kann Mingote einen vereinbarten Einsatz aus Gründen nicht ausführen, die der Kunde zu vertreten hat (z.B. kein Zutritt), darf Mingote den entstandenen Aufwand in Rechnung stellen.
5. Schlüssel und Zutritt
Übernimmt Mingote Schlüssel oder Badges, wird die Übergabe schriftlich protokolliert. Mingote bewahrt Schlüssel sorgfältig und getrennt von Objektadressen auf.
Bei Vertragsende gibt Mingote alle Schlüssel und Badges zurück; die Rückgabe wird ebenfalls protokolliert.
6. Preise und Zahlung
Es gelten die Preise gemäss Offerte bzw. Leistungskatalog, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Rechnungen sind innert 30 Tagen netto zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann Mingote Verzugszinsen von 5% sowie Mahngebühren verrechnen. Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, darf Mingote laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung aussetzen, bis die offenen Rechnungen bezahlt sind.
7. Preisanpassungen
Mingote kann die Preise für wiederkehrende Leistungen anpassen. Preisanpassungen werden dem Kunden mindestens 2 Monate im Voraus schriftlich angekündigt.
Erhöht Mingote die Preise, kann der Kunde den Vertrag ausserordentlich auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens der Erhöhung kündigen. Die Kündigung muss vor dem Inkrafttreten schriftlich bei Mingote eintreffen.
8. Vertragsdauer und Kündigung
Verträge über wiederkehrende Leistungen (z.B. Reinigung, Hauswartung, Garten-Unterhalt) sind unbefristet, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Wenn nichts anderes vereinbart ist, können beide Parteien den Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten auf das Ende eines Kalendermonats schriftlich kündigen.
Die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.
Einmalige Aufträge (z.B. Endreinigungen, Umzüge, Räumungen) enden mit der Ausführung der Leistung.
9. Sonderbestimmungen für Umzüge und Räumungen
Für Umzüge und Räumungen erstellt Mingote eine schriftliche Festofferte. Grundlage ist der bei der Besichtigung festgestellte Umfang. Weicht der tatsächliche Umfang wesentlich davon ab, informiert Mingote den Kunden vor der Ausführung über die Mehrkosten.
Annulliert der Kunde einen vereinbarten Termin, gilt:
- bis 10 Arbeitstage vor dem Termin: kostenlos,
- weniger als 5 Arbeitstage vor dem Termin: 50% der Offertsumme,
- weniger als 2 Arbeitstage vor dem Termin: 80% der Offertsumme.
Schäden am Transport- oder Räumungsgut sind bei der Übergabe, spätestens aber innert 3 Tagen, schriftlich zu melden. Später gemeldete Schäden gelten als nicht durch Mingote verursacht, ausser der Kunde weist das Gegenteil nach.
Wertsachen, Bargeld, Schmuck und wichtige Dokumente transportiert der Kunde selbst.
10. Mängelrüge bei wiederkehrenden Leistungen
Beanstandungen an ausgeführten Arbeiten sind Mingote innert 5 Arbeitstagen schriftlich zu melden. Berechtigte Mängel behebt Mingote so schnell wie möglich kostenlos durch Nachbesserung.
Erst wenn die Nachbesserung zweimal fehlschlägt, kann der Kunde eine angemessene Minderung des Preises für den betroffenen Einsatz verlangen.
11. Haftung und Versicherung
Mingote haftet für direkte Schäden, die Mingote oder ihr Personal nachweislich verschuldet haben. Die Mingote AG verfügt über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden (z.B. entgangener Gewinn, Nutzungsausfall) ausgeschlossen. Die Haftung für rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit bleibt in jedem Fall bestehen.
Der Kunde ist verpflichtet, Schäden unverzüglich zu melden und sie soweit zumutbar gering zu halten.
12. Personal
Der Kunde verpflichtet sich, während der Vertragsdauer und 12 Monate danach keine Mitarbeitenden der Mingote AG direkt oder indirekt anzustellen oder anzuwerben.
Bei Verletzung dieser Pflicht schuldet der Kunde eine Konventionalstrafe von CHF 10'000 pro Fall. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.
13. Schlussbestimmungen
Es gilt schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz der Mingote AG. Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden gesetzlichen Gerichtsstände.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ungültig sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Mingote kann diese AGB anpassen. Für bestehende Verträge gilt die Fassung, die bei Vertragsschluss auf der Website publiziert war, sofern der Kunde einer neuen Fassung nicht schriftlich zustimmt.
